Anmerkungen zu AG Greifswald, Urt. v. 07.05.2001, Az. 44 C 219-01
Die im Rahmen des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung einseitige Umrechnung eines Mietspiegels,der Mietzinse in DM ausweist,in Euro,ist eine irreführende Behauptung und führt zur formellen Unwirksamkeit des Erhöhungsbegehrens.
Autor: Rechtsanwalt Henry Euba
Zeitung: Wohnungswirtschaft & Mietrecht
Erschienen am: 10/2001
Soziales Engagement
Die Anwaltssozietät Rybicki & Collegen engagiert sich stark in der Förderung des Jugend- und Kindersports in der Hansestadt Stralsund. So werden seit Jahren die Jugendmannschaften des Fußballvereins FC Pommern Stralsund und die Jugendabteilung des Phoenix Box Sportvereins Stralsund unterstützt und gefördert.