Die neue Aktenversendungspauschale im Meinungsstreit
I. Problemstellung II. Meinungsstand 1. Erste Auffassung: Volle Pauschale nur bei Übernahme des Rücktransports durch Gericht/Behörde 2. Gegenmeinung: Ungekürzte Pauschale auch bei Rücksendung durch den Anwalt III. Stellungnahme IV. Fazit
Autor: Rechtsanwalt Henry Euba
Zeitung: ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis
Erschienen am: 18.01.2006
Soziales Engagement
Die Anwaltssozietät Rybicki & Collegen engagiert sich stark in der Förderung des Jugend- und Kindersports in der Hansestadt Stralsund. So werden seit Jahren die Jugendmannschaften des Fußballvereins FC Pommern Stralsund und die Jugendabteilung des Phoenix Box Sportvereins Stralsund unterstützt und gefördert.